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Beispiele vernetzte Beratungskonzepte

Vernetzte Beratung //  01

Ausgangslage:

Unternehmer – 48 – geschieden – 2 Kinder aus erster Ehe – Partnerschaft.

 

Seine neue Partnerin ist vor kurzem mit ihrem eigenen Kind in sein – von den Eltern geerbten - Haus eingezogen

 

Dieser Kunde hat mit Anfangs 40 eine IT-Firma gegründet und über einen ihm bekannten Kontakt die nötigen Versicherungen (Unfall, Krankentaggeld, Berufshaftpflicht sowie BVG) abgeschlossen.

 

Sein Jahreslohn war anfänglich 97'500 (13 x 7'500 Brutto) Franken, diesen hat er sich über die Jahre auf 123'500 (13 x  9'500.-) erhöht.

Mittlerweile wuchs die Firma auch und hat nun 8 Angestellte, 6 Vollzeitstellen und 2 Halbtagesstellen.

Die Unfallversicherung und die Krankentaggelddeckung wurden mit den Lohnmeldungen angepasst, die berufliche Vorsorge (BVG) - der Vorsorgeplan - wurde den veränderten Firmengegebenheiten allerdings nicht mehr gerecht.

 

In unserer vernetzten Beratung haben wir ihm folgende Vorschläge gemacht.

1. Erweiterung der beruflichen Vorsorge mit einem Kaderplan für sich und einen weiteren leitenden Angestellten.

Der Vorteil besteht darin, dass er eine höhere Sparquote im Alterskapital erreichen kann (sein Lohn wurde ebenfalls nach oben angepasst), sowie die Möglichkeit von Einkäufen in die Pensionskasse.

2. Für die Einkäufe in die Pensionskasse haben wir mit einem speziellen Vorsorgetool die Varianten von Lohnbezug versus Dividendenausschüttung errechnet und es hat sich gezeigt, dass sich die Variante mit einer über die nächsten Jahre verteilten Dividenden-Ausschüttung steuerlich besser rechnet (Unternehmens-Steuerreform).

3. Für sich und seine Partnerin haben wir die «eingetragene Partnerschaft» bei den Behörden arrangiert und dies mit der Vorsorgestiftung koordiniert. Bei einem Vorfall wie dem Tod oder der Invalidität unseres Kunden hat die Partnerin die nötige Absicherung.

4. Des Weiteren haben wir für den Kunden das lebenslange Wohnrecht für seine Partnerin eingeleitet und auf dem Grundbuchamt eintragen lassen.

5. Und, zu guter Letzt, haben wir einen umfassenden Vorsorgeauftrag (KESB) für die Kundschaft erstellt und diesen notariell beglaubigen lassen.

Vernetzte Beratung //  02

Ausgangslage:

Unternehmung - GmbH - Branche: Werbung - 12 Mitarbeiter

 

Diese Kundschaft wurde uns vermittelt weil eine befreundete Person den Inhaber gut kennt und von gewissen Problemen wusste.

 

Das Unternehmen ist recht rasch und rasant gewachsen, die Auftragslage scheint gut.

Was allerdings sträflich vernachlässigt wurde, war die Buchführung/Buchhaltung. Der Inhaber hat diese selber geführt. Allerdings ist ihm dies über den Kopf gewachsen.

Er hat für die letzten 3 Steuerperioden keine Steuererklärung eingereicht, weil die Buchhaltung nicht à jour war.

 

Das war für das Steuerjahr 1 gar nicht so schlecht, denn im Jahr zuvor hat er einen Verlust erlitten. Die Steuerbehörde hat deshalb den Gewinn für das Jahr auf 0.- festgesetzt (Einschätzung).

 

Im Jahr 2 – die Steuererklärung wurde wieder nicht eingereicht – resultierte ein Gewinn von ca. 30'000.-. Diesmal waren die Steuerbehörden in der Einschätzung bereits bei 50'000.- Gewinn. Noch nicht ganz so schlimm wurde gedacht.

 

Im Jahr 3 wurde die FITREVO  AG engagiert und hat sich der Buchhaltung angenommen und die Aufarbeitung der letzten Jahre eingeleitet.

Für den Unternehmer war das perfekt, denn durch das rasante Wachstum seiner Firma und den nötigen Investitionen in die IT, Arbeitsplätze und Umzug in eine grössere Lokalität entstand ein Verlust im Steuerjahr 3. Die Steuerbehörde hätte nun die Einschätzung mit grosser Wahrscheinlichkeit auf einen Reingewinn von CHF 100'000.- festgelegt.

 

Per Ende dieses laufenden Geschäftsjahres konnten die Mitarbeiter der FITREVO AG die Buchhaltung vom Steuerjahr 3 mit einer über 8-monatigen Verspätung einreichen. Die Steuerbehörde war kulant, der Verlust wurde akzeptiert und die bereits geleisteten (provisorisch erhobenen) Zahlungen an die Steuerämter (Gemeinde/Kanton und Bund) wurden rückvergütet.

 

Auch bei der Mehrwertsteuer (MWSt) ist die Unternehmung à jour und muss keine Nachtrags-Deklaration mehr einreichen.

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