Grenzbeträge 2. und 3. Säule

Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge - Mindestjahreslohn 21'150 Fr.
- minimaler koordinierter Lohn 3'525 Fr.
- Koordinationsabzug 24'675 Fr.
- obere Limite des Jahreslohns 84'600 Fr.
Gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a Maximale Steuerabzugs-Berechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen
- bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule 6'768 Fr.
- ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule 33'840 Fr