AHV - Minimal + Maximalrente
Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1'170 auf 1'175 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'340 auf 2'350 Franken.
Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 19'210 auf 19'290 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 28'815 auf 28'935 Franken für Ehepaare und von 10'035 auf 10'080Franken für Waisen erhöht.
Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.
Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO bleiben unverändert bei 480 Franken pro Jahr, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV bleibt ebenfalls unverändert bei 914 Franken.
Hingegen wird die obere Grenze der sinkenden Beitragsskala für Selbständigerwerbende nach oben angepasst .
